Kommunale Interoperabilität für OZG-Dienste und NOOTS

Öffentliche Verwaltung

Obwohl das OZG seit Jahren den rechtlichen Rahmen vorgibt, sind viele Kommunen noch immer nicht vollständig an digitale Verwaltungsprozesse angebunden. Die Gründe dafür liegen an unterschiedlichen Stellen. Im Folgenden werden die wichtigsten Herausforderungen sowie mögliche Ansätze für eine bessere Anbindung beleuchtet.

Was Kommunen beim Anschluss bremst

Die Gründe dafür liegen an unterschiedlichen Stellen. Für die weitere Betrachtung lassen sich die Herausforderungen in vier Bereiche einteilen:

  • Technik: Ein durchgängiger Anschluss (End-to-End) zwischen Onlinedienst und Fachverfahren ist oft noch nicht vorhanden. Dabei spielt auch die Transportebene eine wichtige Rolle.
  • Organisation: Prozesse, Zuständigkeiten und Datenflüsse sind nicht immer sauber aufeinander abgestimmt.
  • Skalierung: Bislang ist ungeklärt, wie eine flächendeckende Anbindung effizient organisiert werden kann, ohne die Kommunen mit hoher Integrationsarbeit zu belasten.
  • Personal: Engpässe in den IT-Teams und eine verständliche Zurückhaltung bremsen zusätzlich. Frühere Digitalisierungsprojekte haben zwar online Wirkung gezeigt, den Verwaltungsprozess aber wenig entlastet.

Wie kommunale Anbindung skalierbar wird

Für die weitere Entwicklung der Kommunen muss die Anschlussfähigkeit systematisch verbessert werden. Ein einzelnes Onlineformular reicht hierfür nicht aus. Benötigt wird ein belastbares Modell für Interoperabilität, das sich auf unterschiedliche kommunale IT-Landschaften übertragen lässt. Interoperabilität schafft hierbei die Verbindung zwischen digitalen Verwaltungsleistungen und der fachlichen Bearbeitung. Die erforderlichen Integrationsstrukturen müssen dauerhaft betreibbar sein. Erst dann kann die OZG-Anbindung über einzelne Pilotprojekte hinaus Wirkung entfalten.

OZG-Erfahrungen und die Rolle von NOOTS

Die Erfahrungen aus der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zeigen, wo der praktische Nutzen digitaler Verwaltungsdienstleistungen entsteht. Ein digitaler Antrag ist erst dann vollständig in die Prozesse integriert, wenn die relevanten Daten sicher und möglichst medienbrucharm in der fachlichen Bearbeitung ankommen. Dafür müssen die beteiligten Systeme über passende Schnittstellen miteinander verbunden sein. Die föderale IT-Architektur und ihre Standards geben hierfür wichtige Leitplanken vor.

In der Registermodernisierung wurden daraus bereits erkennbare Lehren gezogen. Mit dem Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS) steht die technische Infrastruktur für den Austausch von Nachweisdaten bereit und die ersten produktiven Datenabrufe laufen bereits. Für die Kommunen bleibt jedoch die Verbindung zu den jeweiligen Fachverfahren eine praktische Herausforderung. Zwischen den kommunalen Fachverfahren und einem flächendeckenden, wiederholbaren Anschluss an NOOTS bestehen weiterhin praktische Umsetzungslücken. Diese lassen sich mit projektbezogenen Einzelanbindungen nur schwer schließen. Dafür ist ein übertragbares Betriebsmodell erforderlich, das Interoperabilität auch in heterogenen kommunalen Systemlandschaften unterstützt und Verantwortlichkeiten eindeutig regelt.

Zitat Stefan Stiel

Drei Hebel für Interoperabilität

Für die kommunale OZG-Anbindung sind drei Punkte besonders wichtig:

  1. Anschluss gemeinsam organisieren
    Bund, Länder, kommunale IT-Dienstleister und Hersteller von Fachverfahren müssen ihre Aufgaben aufeinander abstimmen. So lässt sich verhindern, dass jede Kommune dieselben Integrationsfragen erneut bearbeiten muss.
  2. Transport und Routing als Infrastrukturaufgabe behandeln
    Die Transport- und Routingebene muss einen festen Platz in der Gesamtarchitektur haben. Wird sie nur als Bestandteil einzelner Projekte betrachtet, fehlt eine verlässliche Grundlage für weitere Anschlüsse.
  3. Technik und Verwaltung zusammenbringen
    Gefragt sind Partner, die technische Anforderungen mit den Abläufen in der Verwaltung verbinden. Sie müssen dabei geltende Standards berücksichtigen und daraus ein praktikables Betriebsmodell entwickeln.

Praxisbeispiel aus NRW

Ein Beispiel aus NRW zeigt, wie dieser Ansatz umgesetzt werden kann. Zur Integration von EfA-Diensten in eine heterogen gewachsene IT-Landschaft wurde eine Datenaustauschplattform geschaffen. Sie unterstützt die Anbindung an Bundesstandards wie OSCI/XTA 2 und FIT-Connect und ermöglicht den durchgängigen Datenaustausch im Sinne des Deutschland-Stacks.

SEVEN PRINCIPLES ist hier als Integrationspartner eingebunden und entwickelt einen Baustein, der die kommunale Anbindung nach einem wiederholbaren Muster unterstützt. Auf diese Weise entsteht eine gemeinsame Integrationsgrundlage, die sich auf weitere Konstellationen übertragen lässt.

Interoperabilität als Grundlage der weiteren Umsetzung

Die Qualität der Verwaltungsdigitalisierung hängt somit auch von der Verbindung zwischen Onlineangebot und interner Bearbeitung ab. Kommunen brauchen eine interoperable Anbindung, die zu ihren bestehenden Fachverfahren passt und sich mit vertretbarem Aufwand betreiben lässt. Interoperabilität ermöglicht, dass digitale Verwaltungsleistungen mit den vorhandenen Fachverfahren zusammenarbeiten können. So kann die digitale Verfügbarkeit in der Verwaltung tatsächlich in der Praxis umgesetzt werden.

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