Öffentliche Verwaltung
Unsere Leistungen für die Umsetzung des OZG

OZG kann auch einfach sein
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen digital und bundesweit über Verwaltungsportale zugänglich sein. Ziel ist es, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben, Barrieren abzubauen und öffentliche Dienstleistungen effizient und nutzerfreundlich bereitzustellen – ein spürbarer Mehrwert für alle Beteiligten.
Damit dieser Anspruch Realität wird, sind durchdachte Lösungen gefragt, die unterschiedliche Systeme, Kommunikationsszenarien und Anforderungen von Behörden, Kommunen und Fachverfahren unter Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung intelligent miteinander vereinen. Genau hier setzen wir an.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir denken und arbeiten „Ende-zu-Ende“ und begleiten Kommunen, Länder und Behörden entlang des gesamten Prozesses: Von der Anforderungsanalyse und Entwicklung bis zur schlüsselfertigen Übergabe sowie dem Betrieb und der Qualitätssicherung. Unsere Experten stehen Ihnen dabei mit einer ganzheitlichen Beratung zu allen OZG- und System-Anliegen in der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung. Auch bei technischen, organisatorischen oder politischen Veränderungen wie OZG 2.0 bleiben wir an Ihrer Seite und passen unsere Verwaltungssoftware flexibel an.
Anforderungsanalyse & Stakeholdermanagement
Wir identifizieren alle relevanten Akteure und beziehen sie frühzeitig in den Prozess ein.
Konzeption & Architektur
Unsere Lösungen entstehen auf Basis robuster technischer Architektur – sicher, skalierbar und zukunftsfähig.
Datenschutz
Eine DSGVO-konforme Umsetzung ist für uns selbstverständlich, inkl. Maßnahmen für kritische Infrastrukturen nach dem KRITIS-Gesetz.
Standards und Interoperabilität
Wir setzen auf eine EFA- und XÖV-konforme Umsetzung und gewährleisten eine nachhaltige Integration in bestehende Verwaltungslandschaften.
Individuelle Softwareentwicklung
Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen exakt nach Ihren Anforderungen, basierend auf Open-Source-Technologien, und testen sie systematisch.
Hosting, Betrieb & Monitoring
Wir übernehmen das Hosting und den sicheren Betrieb, inklusive Monitoring, Wartung und technischer Betreuung. Eine kontinuierliche Qualitätssicherung rundet unser Angebot ab.
Zahlen & Fakten
Ihre Vorteile auf einen Blick

Ganzheitlich

Kosteneffizient

Individuell

Skalierbar & Cloudfähig

DSGVO-konform

Unsere Lösung erfolgreich im Betrieb in NRW
Bereits seit 2018 ist in Nordrhein-Westfalen eine von uns entwickelte und betriebene Plattform für den Datenaustausch für zahlreiche EfA-Verfahren im Einsatz. Die zugrunde liegende Architektur ermöglicht einen sicheren, effizienten und skalierbaren Datenaustausch zwischen heterogenen IT-Systemen. Dabei wird eine reibungslose Kommunikation über OSCI, XTA 2, FIT-Connect und weiteren Komponenten sichergestellt.
Mit diesen Funktionen erbringt die Plattform einen Basisdienst für die reibungslose Integration von Fachverfahren in OZG-Prozesse. Sie bildet einen zentralen Baustein für den flächendeckenden Roll-out der OZG-Leistungen für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft.
Bereit für Ihre OZG-Transformation?
Als erfahrener IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung unterstützen wir Verwaltungen, Kommunen und Länder mit klarer Strategie, technologischem Know-how und praxiserprobten Lösungen bei der Umsetzung des OZG. Wir schaffen nutzerfreundliche, rechtssichere und nachhaltige digitale Angebote, die echten Mehrwert liefern!
Unser Expertenteam

Stefan Stiel
Associate Partner

Yves Junker
Associate Partner

Dirk Hetterich
Senior Sales Manager
Lassen Sie uns Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen vereinfachen
Kostengünstig, skalierbar und effizient. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Weiterführende Inhalte
FAQs
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom August 2017 ist das “Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen”. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 sämtliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Die geänderte Fassung “OZG 2.0” wurde im Februar 2024 beschlossen.
Das OZG soll dazu beitragen, den Staat bürgernäher, effizienter und moderner zu gestalten, indem es die Digitalisierung der Verwaltung vorantreibt. Nur auf diesem Wege wird es möglich sein, das Niveau staatlicher Daseinsvorsorge auf einem hohen Niveau zu halten.
- Mehr Bürgernähe und Verbesserung der Servicequalität
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können ihre Anliegen künftig online erledigen, ohne persönlich zur Behörde zu gehen. Das spart Zeit, Geld und reduziert Bürokratie durch eine schnellere Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten. - Effizienz der Verwaltung steigern
Das OZG zielt darauf ab, durch optimierte Arbeitsabläufe Ressourcen einzusparen. Die elektronische Erfassung, Bearbeitung und Speicherung von Daten ermöglicht einen schnelleren Informationsaustausch und reduziert den Verwaltungsaufwand. - Gleichstellung und Barrierefreiheit
Das OZG hat auch das Ziel, die Gleichstellung und Barrierefreiheit im Zugang zu Verwaltungsleistungen zu verbessern. Durch die Digitalisierung werden Barrieren für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen abgebaut. Online-Angebote ermöglichen eine bessere Erreichbarkeit und Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger. - Wirtschaftliche Impulse
Das OZG kann auch positive wirtschaftliche Auswirkungen haben. Unternehmen können Verwaltungsprozesse schneller und effizienter abwickeln, was die Wettbewerbsfähigkeit steigern kann. Zudem können neue digitale Dienstleistungen und Geschäftsmodelle entstehen, welche die Digitalisierung der Verwaltung unterstützen. - Modernisierung des Staates
Das OZG ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen und digitalen Verwaltung. Es treibt die Digitalisierung des öffentlichen Sektors voran und legt den Grundstein für weitere digitale Innovationen. Dadurch wird der Staat zukunftsfähiger und kann den Herausforderungen des digitalen Zeitalters besser begegnen.
Das OZG muss von Bund, Ländern und Kommunen mit verteilten Rollen umgesetzt werden.
- Bund
Der Bund ist dafür verantwortlich, die technischen Grundlagen und Standards für die Umsetzung des OZG festzulegen. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung von einheitlichen Schnittstellen und die Schaffung von Voraussetzungen für den sicheren Datenaustausch. - Länder
Die Länder setzen die Anforderungen des OZG in ihrem jeweiligen Verwaltungsbereich um. Sie entwickeln eigene Verwaltungsportale, entwickeln EFA-Lösungen und stellen ihre Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung. Die Länder können dabei auch eigene Schwerpunkte setzen und zusätzliche digitale Services anbieten. - Kommunen
Die Kommunen sind für die konkrete Umsetzung des OZG vor Ort zuständig. Sie müssen ihre Verwaltungsleistungen digitalisieren und über ihre eigenen Verwaltungsportale bereitstellen. Die Kommunen passen ihre internen Prozesse an und stellen sicher, dass ihre Bürgerinnen und Bürger die Leistungen online in Anspruch nehmen können.
Damit die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gelingt, braucht es vor allem Verlässlichkeit und klare Perspektiven. Planungssicherheit und belastbare Budgets sind ebenso entscheidend wie die enge Zusammenarbeit zwischen Staat und qualifizierten IT-Partnern. Wenn Bund, Länder und Kommunen und IT-Partner im kontinuierlichen Austausch bleiben, kann eine moderne Verwaltung Schritt für Schritt wachsen. Wichtig ist dabei, sich auf die Verfahren zu konzentrieren, die für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen den größten Nutzen bringen. Politisch festgelegte und konsequent kontrollierte Meilensteine geben dem Prozess die notwendige Verbindlichkeit.
Softwarelösungen auf Open-Source-Basis ermöglichen es öffentlichen Einrichtungen, den Quellcode an ihre individuellen Anforderungen anzupassen, weiterzuentwickeln und gemeinschaftlich zu verbessern. Dies erleichtert im Sinne des „Einer-für-Alle“-Prinzips die Verknüpfung verschiedener Systemlandschaften
Beim „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA) wird eine digitale Verwaltungsleistung zentral von einem Bundesland oder einer Behörde entwickelt und kann anschließend bundesweit von anderen Verwaltungen nachgenutzt werden. So können Doppelentwicklungen vermeiden, Ressourcen gebündelt und bundesweit einheitliche, effiziente Lösungen bereitgestellt werden. EfA ist ein zentraler Baustein der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
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