Öffentliche Verwaltung

Unsere Leistungen für die Umsetzung des OZG

OZG kann auch einfach sein

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen digital und bundesweit über Verwaltungsportale zugänglich sein. Ziel ist es, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben, Barrieren abzubauen und öffentliche Dienstleistungen effizient und nutzerfreundlich bereitzustellen – ein spürbarer Mehrwert für alle Beteiligten.

Damit dieser Anspruch Realität wird, sind durchdachte Lösungen gefragt, die unterschiedliche Systeme, Kommunikationsszenarien und Anforderungen von Behörden, Kommunen und Fachverfahren unter Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung intelligent miteinander vereinen. Genau hier setzen wir an.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir denken und arbeiten „Ende-zu-Ende“ und begleiten Kommunen, Länder und Behörden entlang des gesamten Prozesses: Von der Anforderungsanalyse und Entwicklung bis zur schlüsselfertigen Übergabe sowie dem Betrieb und der Qualitätssicherung. Unsere Experten stehen Ihnen dabei mit einer ganzheitlichen Beratung zu allen OZG- und System-Anliegen in der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung. Auch bei technischen, organisatorischen oder politischen Veränderungen wie OZG 2.0 bleiben wir an Ihrer Seite und passen unsere Verwaltungssoftware flexibel an.

Anforderungsanalyse & Stakeholdermanagement

Wir identifizieren alle relevanten Akteure und beziehen sie frühzeitig in den Prozess ein.

Konzeption & Architektur

Unsere Lösungen entstehen auf Basis robuster technischer Architektur – sicher, skalierbar und zukunftsfähig.

Datenschutz

Eine DSGVO-konforme Umsetzung ist für uns selbstverständlich, inkl. Maßnahmen für kritische Infrastrukturen nach dem KRITIS-Gesetz.

Standards und Interoperabilität

Wir setzen auf eine EFA- und XÖV-konforme Umsetzung und gewährleisten eine nachhaltige Integration in bestehende Verwaltungslandschaften.

Individuelle Softwareentwicklung

Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen exakt nach Ihren Anforderungen, basierend auf Open-Source-Technologien, und testen sie systematisch.

Hosting, Betrieb & Monitoring

Wir übernehmen das Hosting und den sicheren Betrieb, inklusive Monitoring, Wartung und technischer Betreuung. Eine kontinuierliche Qualitätssicherung rundet unser Angebot ab.

Zahlen & Fakten

23
OZG-Leistungen angebunden
103
Projekte in der öffentlichen Verwaltung
30
OZG-Experten
13
Jahre offizieller Partner von NRW

Ihre Vorteile auf einen Blick

Ganzheitlich

Wir decken sämtliche Leistungsstufen ab – von der Anforderungsanalyse bis zum Betrieb der OZG-Anwendungen.

Kosteneffizient

Wir realisieren signifikante Kostenvorteile bei neuen Fachverfahren sowie dem Software-Betrieb.

Individuell

Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Anforderungen.

Skalierbar & Cloudfähig

Unsere OZG-Lösungen sind von überall erreichbar und flexibel skalierbar.

DSGVO-konform

Wir gewährleisten höchsten Datenschutz durch die Einhaltung der DSGVO, anerkannte ISO-Zertifizierungen und den Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Unsere Lösung ZDI erfolgreich im Betrieb in NRW

Die von uns für IT.NRW entwickelte OZG-Lösungskomponente ZDI ist bereits seit 2018 für zahlreiche EfA-Verfahren im Einsatz. Die Zentrale Datenaustausch Infrastruktur (ZDI) wurde als zentralisierte, cloud-fähige Plattform für die sichere Datenübermittlung zwischen Behörden entworfen. Ihre Architektur ermöglicht es dem Land NRW, eine sichere, effiziente und skalierbare Lösung für den Austausch von Daten zwischen unterschiedlichen IT-Systemen bereitzustellen. Dabei wird ein reibungsloser Datenaustausch über OSCI, XTA 2, FitConnect, XÖV, FIM gewährleistet.

Mit diesen Fähigkeiten erbringt die ZDI einen Basisdienst für die reibungslose Integration von Fachverfahren in die OZG-Prozesse anderer Bundesländer. Sie ist der entscheidende Baustein für den geplanten landesweiten Roll-out der OZG-Leistungen für Bürger, Bürgerinnen und Wirtschaft – nicht zuletzt auf kommunaler Verwaltungsebene.

Die erfolgreiche Unterstützung der OZG-Realisierung in NRW macht uns zu einem leistungsstarken und erfahrenen Partner bei der Digitalisierung staatlicher Dienste für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft.

Mehr zur ZDI

Bereit für Ihre OZG-Transformation?

Als erfahrener IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung unterstützen wir Verwaltungen, Kommunen und Länder mit klarer Strategie, technologischem Know-how und praxiserprobten Lösungen bei der Umsetzung des OZG. Wir schaffen nutzerfreundliche, rechtssichere und nachhaltige digitale Angebote, die echten Mehrwert liefern!

Jetzt beraten lassen

Unser Expertenteam

Unser Team verfügt über fundierte Beratungsexpertise und genießt hohes Ansehen in den OZG-Fachkreisen. Wir beraten Ministerien und offizielle OZG-Koordinierungsstellen bei der Entwicklung von ganzheitlichen Lösungsdesigns und Ende-zu-Ende-Architekturen. Zudem sind wir Mitglied im Expertengremium „Sicherer Datenaustausch“ der Koordinierungsstelle für IT-Standards des Bundes (KoSIT).

Stefan Stiel

Associate Partner Public Services

Yves Junker

Associate Partner Public

Dirk Hetterich

Senior Sales Manager

Lassen Sie uns Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen vereinfachen

Kostengünstig, skalierbar und effizient. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Jetzt kontaktieren
Stefan Stiel
Associate Partner Public Services

FAQs

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom August 2017 ist das “Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen”. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 sämtliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Die geänderte Fassung “OZG 2.0” wurde im Februar 2024 beschlossen.

Das OZG soll dazu beitragen, den Staat bürgernäher, effizienter und moderner zu gestalten, indem es die Digitalisierung der Verwaltung vorantreibt. Nur auf diesem Wege wird es möglich sein, das Niveau staatlicher Daseinsvorsorge auf einem hohen Niveau zu halten.

  • Mehr Bürgernähe und Verbesserung der Servicequalität
    Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können ihre Anliegen künftig online erledigen, ohne persönlich zur Behörde zu gehen. Das spart Zeit, Geld und reduziert Bürokratie durch eine schnellere Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten.
  • Effizienz der Verwaltung steigern
    Das OZG zielt darauf ab, durch optimierte Arbeitsabläufe Ressourcen einzusparen. Die elektronische Erfassung, Bearbeitung und Speicherung von Daten ermöglicht einen schnelleren Informationsaustausch und reduziert den Verwaltungsaufwand.
  • Gleichstellung und Barrierefreiheit
    Das OZG hat auch das Ziel, die Gleichstellung und Barrierefreiheit im Zugang zu Verwaltungsleistungen zu verbessern. Durch die Digitalisierung werden Barrieren für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen abgebaut. Online-Angebote ermöglichen eine bessere Erreichbarkeit und Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger.
  • Wirtschaftliche Impulse
    Das OZG kann auch positive wirtschaftliche Auswirkungen haben. Unternehmen können Verwaltungsprozesse schneller und effizienter abwickeln, was die Wettbewerbsfähigkeit steigern kann. Zudem können neue digitale Dienstleistungen und Geschäftsmodelle entstehen, welche die Digitalisierung der Verwaltung unterstützen.
  • Modernisierung des Staates
    Das OZG ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen und digitalen Verwaltung. Es treibt die Digitalisierung des öffentlichen Sektors voran und legt den Grundstein für weitere digitale Innovationen. Dadurch wird der Staat zukunftsfähiger und kann den Herausforderungen des digitalen Zeitalters besser begegnen.

 

Das OZG muss von Bund, Ländern und Kommunen mit verteilten Rollen umgesetzt werden.

  • Bund
    Der Bund ist dafür verantwortlich, die technischen Grundlagen und Standards für die Umsetzung des OZG festzulegen. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung von einheitlichen Schnittstellen und die Schaffung von Voraussetzungen für den sicheren Datenaustausch.
  • Länder
    Die Länder setzen die Anforderungen des OZG in ihrem jeweiligen Verwaltungsbereich um. Sie entwickeln eigene Verwaltungsportale, entwickeln EFA-Lösungen und stellen ihre Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung. Die Länder können dabei auch eigene Schwerpunkte setzen und zusätzliche digitale Services anbieten.
  • Kommunen
    Die Kommunen sind für die konkrete Umsetzung des OZG vor Ort zuständig. Sie müssen ihre Verwaltungsleistungen digitalisieren und über ihre eigenen Verwaltungsportale bereitstellen. Die Kommunen passen ihre internen Prozesse an und stellen sicher, dass ihre Bürgerinnen und Bürger die Leistungen online in Anspruch nehmen können.

 

    Damit die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gelingt, braucht es vor allem Verlässlichkeit und klare Perspektiven. Planungssicherheit und belastbare Budgets sind ebenso entscheidend wie die enge Zusammenarbeit zwischen Staat und qualifizierten IT-Partnern. Wenn Bund, Länder und Kommunen und IT-Partner im kontinuierlichen Austausch bleiben, kann eine moderne Verwaltung Schritt für Schritt wachsen. Wichtig ist dabei, sich auf die Verfahren zu konzentrieren, die für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen den größten Nutzen bringen. Politisch festgelegte und konsequent kontrollierte Meilensteine geben dem Prozess die notwendige Verbindlichkeit.

    Softwarelösungen auf Open-Source-Basis ermöglichen es öffentlichen Einrichtungen, den Quellcode an ihre individuellen Anforderungen anzupassen, weiterzuentwickeln und gemeinschaftlich zu verbessern. Dies erleichtert im Sinne des „Einer-für-Alle“-Prinzips die Verknüpfung verschiedener Systemlandschaften

    Beim „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA) wird eine digitale Verwaltungsleistung zentral von einem Bundesland oder einer Behörde entwickelt und kann anschließend bundesweit von anderen Verwaltungen nachgenutzt werden. So können Doppelentwicklungen vermeiden, Ressourcen gebündelt und bundesweit einheitliche, effiziente Lösungen bereitgestellt werden. EfA ist ein zentraler Baustein der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).